Allgemeine Geschรคfts- & Mietbedingungen

der eventstar GmbH & Co. KG, nachfolgend eventstar genannt

ยง1 Allgemeines
ยง1.1 Geltungsbereich und anwendbares Recht
Diese Allgemeinen Geschรคfts- & Mietbedingungen gelten fรผr alle Leistungen der eventstar. Hiervon abweichende Allgemeine Vertragsbedingungen der Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrรผcklich widersprechen. Es gilt ausschlieรŸlich deutsches Recht. Individualregelungen gehen diesen Allgemeinen Geschรคftsbedingungen vor. Die Geschรคftsbedingungen der eventstar gelten auch bei spรคteren Vertragsabschlรผssen mit ihren Kunden, auch wenn auf ihre AGB nicht nochmals ausdrรผcklich hingewiesen wird. Erfรผllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz der eventstar โ€“ Schlafweg 2, 96173 Oberhaid. Mรผndliche Absprachen sind nur bei Bestรคtigung in Textform wirksam. Dies gilt auch fรผr ein Abweichen vom Textformerfordernis. Fรผr den Fall, dass eine Klausel in Gรคnze oder zum Teil unwirksam sein sollte, berรผhrt dies die Wirksamkeit des Vertrages bzw. die Einbeziehung der รผbrigen Allgemeinen Geschรคfts- und Mietbedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine solche treten, welche dem Geist der ursprรผnglichen Klausel in Verbindung mit dem Geist des Vertrages am nรคchsten kommt.

ยง1.2 Angebote und Vertragsabschluss
Die Angebote der eventstar sind freibleibend. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform. Die eventstar ist in der Entscheidung der Annahme frei. Soweit nicht ausdrรผcklich anderes angegeben ist, sind die Preise der eventstar Nettopreise.

ยง1.3 Preise und Zahlungen
Die Preise gelten fรผr den in der Auftragsbestรคtigung aufgefรผhrten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen, insbesondere aufgrund von ร„nderungswรผnschen des Kunden, werden gesondert berechnet. MaรŸgeblich fรผr die Vergรผtung sind die am Tag der Ausstellung der Auftragsbestรคtigung (Datum) gรผltigen Preise. Sollten zwischen dem Datum der Auftragsbestรคtigung und der Lieferung, beziehungsweise dem Beginn der Leistung, mehr als drei Monate liegen, ist die eventstar berechtigt, dann seine gรผltigen Preise zu berechnen. Rechnungen der eventstar sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Die eventstar ist berechtigt bis zu 100% Vorkasse zu verlangen, Teilleistungen und Teillieferungen gesondert abzurechnen, Zwischenabrechnungen vorzunehmen und entsprechend angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Die eventstar ist nicht verpflichtet, vor Eingang der Anzahlung Leistungen zu erbringen oder auch nur leistungsvorbereitende MaรŸnahmen zu treffen. Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest oder Zahlungseinstellung des Kunden kann die eventstar sofortige Zahlung ihrer Gesamtforderung โ€“ ohne Rรผcksicht auf deren Fรคlligkeit โ€“ verlangen. Das gilt auch, wenn begrรผndete oder ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfรคhigkeit oder Kreditwรผrdigkeit des Kunden bestehen und zwar auch dann, wenn die Grรผnde fรผr diese Zweifel bereits bei Vertragsabschluss vorlagen, die eventstar jedoch weder bekannt waren noch bekannt sein mussten. Darรผber hinaus steht die eventstar ein Leistungsverweigerungsrecht solange zu, bis die genannten Grรผnde nicht mehr vorliegen oder der Kunde Sicherheit in Hรถhe der Gesamtforderung geleistet hat. Die gesetzlichen Leistungsverweigerungsrechte und sonstigen Rechte bleiben daneben bestehen.

ยง1.4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug, Wechselprotest oder Zahlungseinstellung des Kunden kann die eventstar sofortige Zahlung ihrer Gesamtforderung โ€“ ohne Rรผcksicht auf deren Fรคlligkeit โ€“ verlangen. Diese tritt, ohne weitere Mahnung, 30 Tage nach Rechnungsdatum ein. Das gilt auch, wenn begrรผndete oder
ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfรคhigkeit oder Kreditwรผrdigkeit des Kunden bestehen und zwar auch dann, wenn die Grรผnde fรผr diese Zweifel bereits bei Vertragsabschluss vorlagen, die eventstar jedoch weder bekannt waren noch bekannt sein mussten. In Fรคllen des Zahlungsverzuges kann die eventstar fรผr alle offenen Forderungen Zinsen in Hรถhe von 9,00% รผber dem Basiszins der Deutschen Bundesbank einfordern. Darรผber hinaus steht die eventstar ein Leistungsverweigerungsrecht solange zu, bis die genannten Grรผnde nicht mehr vorliegen oder der Kunde Sicherheit in Hรถhe der Gesamtforderung geleistet hat. Dies gilt auch, wenn Zahlungen aus einem anderen Mietverhรคltnis offen sind. Die gesetzlichen Leistungsverweigerungsrechte und sonstigen Rechte bleiben daneben bestehen.

ยง1.5 Aufrechnung
Der Kunde ist zur Aufrechnung und, falls er Kaufmann ist, auch zur Zurรผckbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprรผche rechtskrรคftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

ยง1.6 Haftung
Haftungsansprรผche gegen die eventstar, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht nachweislich vorsรคtzlich oder grob fahrlรคssig verursacht wurde. Die eventstar haftet gegenรผber Kaufleuten nur beschrรคnkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden, nicht aber fรผr mittelbare oder Folgeschรคden. Die Haftung der eventstar beschrรคnkt sich auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Dem Kunde obliegt die Darlegungs- und Beweislast fรผr Schadensgrund und deren Summe. Der Kunde hat die eventstar von allen Kosten und Ansprรผchen freizustellen, die aus derartigen Verlusten oder Schรคden gegen die eventstar geltend gemacht werden. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch fรผr die Organe sowie Erfรผllungs- und Verrichtungshilfen der eventstar.

ยง1.7 Kundenunterlagen
Die eventstar ist nicht verpflichtet, die ihr fรผr die Ausfรผhrung ihrer Leistungen รผbergebenen Plรคne, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen โ€“ auch die von Fachingenieuren gefertigten Unterlagen โ€“ auf ihre technische Richtigkeit und Vollstรคndigkeit hin zu รผberprรผfen. Offensichtliche Fehler wird die eventstar ihren Kunden jedoch anzeigen. Die zu einem Auftrag gehรถrenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, MaรŸangaben, die nicht von der eventstar gefertigt worden sind, sind Eigentum ihrer Kunden. Die eventstar wird sie nur auf Anforderung ihrer Kunden zurรผckgeben, anderenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist entsorgen. Die eventstar ist berechtigt, zu Dokumentationszwecken Kopien dieser Unterlagen zu fertigen und einzubehalten.

ยง1.8 รœberlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller รผberlassenen Unterlagen โ€“ auch in elektronischer Form -, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dรผrfen Dritten nicht zugรคnglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrรผckliche schriftliche Zustimmung. Bei Nichtzustandekommen eines Vertrages sind die Unterlagen der eventstar wieder vollstรคndig auszuhรคndigen.

ยง1.9 Besichtigungsrecht
Die eventstar ist berechtigt ihr Eigentum jederzeit, nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden, zu besichtigen und zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, der eventstar die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung trรคgt die eventstar.

ยง2 Komplettservice
ยง2.1 Definition Komplettservice
Unter Komplettservice sind alle Geschรคfte zu verstehen, bei welchen die eventstar einen Auftrag selbstรคndig und einheitlich
ausfรผhrt. Bei dieser Auftragsart sind, soweit dies nicht anders vereinbart, die Transporte sowie Material- und Personaleinsรคtze inbegriffen. Eine รœbereinigung findet nicht statt.

ยง2.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sรคmtliche notwendigen Informationen rechtzeitig vor Erbringung der Leistungen durch die eventstar zur Verfรผgung. Insbesondere informiert der Kunde รผber Anfahrtswege, Eigenheiten der Veranstaltung oder Produktion (Open-Air, geschlossene Veranstaltung, besondere Risiken) sowie alle technischen Anforderungen und Voraussetzungen. Der Kunde steht dafรผr ein, dass die notwendigen Energieanschlรผsse entsprechend der von der eventstar vorgegebenen Anzahl und Spezifikation rechtzeitig zur Verfรผgung stehen. Der Kunde stellt einen sicheren Zugang fรผr die Mitarbeiter der eventstar zum Veranstaltungs- / Produktionsort sicher und garantiert die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. Fรผr die gesamte Dauer des Vertrages stellt der Kunde einen Organisationsleiter zur Verfรผgung, der als Ansprechpartner fungiert und entscheidungsbefugt ist. Die Sicherung des von der eventstar zur Verfรผgung gestellten Equipments obliegt dem Kunden. Er stellt das notwendige Sicherungspersonal einschlieรŸlich erforderlicher Nachtwachen. Der Kunde stellt das vereinbarte Hilfspersonal fรผr Auf- und Abbau. Pro fehlendem Helfer zahlt der Kunde an die eventstar die dadurch entstehenden Zusatzkosten, mindestens einen Nettobetrag in Hรถhe von 320,00 โ‚ฌ sowohl fรผr den Auf- als auch fรผr Abbau pro fehlendem Helfer. Das von der eventstar gestellte Personal ist vom Kunden zu verpflegen. Bei auswรคrtigen Produktionen (auรŸerhalb des Bamberger Kreises) hat der Kunde auf seine Kosten darรผber hinaus fรผr angemessene Unterkunft des Personals (Einzelzimmer, inkl. Frรผhstรผck) Sorge zu tragen. Erfolgt keine Verpflegung des Personals, steht der eventstar das Recht zu, eine Verpflegungspauschale in Hรถhe von 50,00 โ‚ฌ netto pro Person pro Tag zusรคtzlich zu berechnen.

ยง2.3 Abnahmepflichten des Kunden
Der Kunde nimmt die Leistung spรคtestens zum geplanten Zeitpunkt der Fertigstellung ab. Der geplante Zeitpunkt fรผr eine Leistungsabnahme muss so gewรคhlt werden, dass eine Nachbesserung mรถglich ist. Soweit der Aufwand der Leistungserbringung es nรถtig macht, sind bereits wรคhrend der Leistungserbringung, Teilabnahmen durchzufรผhren, um Mรคngel (oder Missverstรคndnisse) rechtzeitig zu erkennen, sodass die Leistung dennoch rechtzeitig erbracht werden kann. Mรคngel sind schriftlich zu protokollieren und von beiden Parteien zu unterschreiben, bei Uneinigkeiten werden die verschiedenen Auffassungen ebenfalls schriftlich festgehalten.

ยง2.4 Gefahrenรผbergang und Haftung
Der Gefahrenรผbergang geht bei Erreichen des Veranstaltungsortes an den Kunden รผber und beim Verlassen des Veranstaltungsortes wieder an die eventstar zurรผck.

ยง2.5 Versicherung und Schadenfall
Der Kunde verpflichtet sich eine ausreichende Versicherung fรผr den Zeitraum der Veranstaltung (inkl. Auf- und Abbautage) abzuschlieรŸen, welche insbesondere die Risiken bei Abhandenkommen, Diebstahl, mutwilliger Beschรคdigung, Beschรคdigung durch Dritte und hรถhere Gewalt, sowie bei Feuer und Wasserschรคden einschlieรŸt. Die Kosten dieser Versicherung hat der Kunde zu tragen. Die eventstar behรคlt sich vor, einen Nachweis dieser Versicherung zu verlangen und die Leistungserbringung von diesem Nachweis abhรคngig zu machen. Der Kunde verpflichtet sich, seiner Versicherung im Schadenfalle umgehend eine fรผr die Bearbeitung ausreichende Schadenanzeige zu erstatten. Bei Diebstahl und Beschรคdigung durch Dritte hat der Kunde bei der Polizei eine entsprechende Anzeige zu erstatten und der eventstar eine Kopie des amtlichen Protokolls zu รผbergeben.

ยง2.6 Auftretende Mรคngel wรคhrend einer Veranstaltung
Die eventstar verpflichtet sich, auftretende Mรคngel wรคhrend einer
Veranstaltung umgehend zu beseitigen sofern dem nicht wesentliche Einwรคnde entgegenstehen. Einwรคnde wรคren zum Beispiel, wenn der Mangel nur unter Gefรคhrdung von Leib und Leben umgehend beseitigt werden kann, der Mangel nur unter erheblichen Aufwand beseitigt werden kann oder durch die Beseitigung des Mangels eine laufende Veranstaltung gestรถrt werden kรถnnte. Der Mangel ist umgehend dann zu beseitigen, sobald die Einwรคnde entfallen sind.

ยง2.7 Rechte auf dargestellte Inhalte
Fรผr Musik-, Film- und Abbildungsrechte (z.B. Rundfunkgebรผhren, GEMA) sowie Lizenzen (z.B. Software), welche auf der Veranstaltung verwendet werden, hat der Kunde die verwendeten fremden Rechte zu erwerben. Jegliche Darstellung der Inhalte liegt in seiner Verantwortung und stellt die eventstar von sรคmtlichen Ansprรผchen, die aus der Verletzung dieser Rechte resultieren, frei. Dabei anfallenden Kosten hat er der eventstar zu ersetzen.

ยง2.8 Mitgelieferte Software und Lizenzen, Datensicherung
Mitgelieferte Software und Lizenzen dรผrfen ausschlieรŸlich gemรครŸ den Bedingungen des Lizenzinhabers bzw. der Lizenzbedingungen genutzt werden. Der Kunde ist dafรผr verantwortlich, dass vertragswidriger Gebrauch der Software durch ihn und/oder seine Erfรผllungsgehilfen ausgeschlossen ist. Zudem ist ihm bekannt, dass missbrรคuchliche Nutzung der Software Schadenersatzansprรผche des Lizenzinhabers in unbegrenzter Hรถhe zur Folge haben kann, und stellt die eventstar insoweit von allen Ansprรผchen frei.
Fรผr die Datensicherung, in ausreichender Form, hat der Kunde selbstรคndig zu sorgen. Dies gilt auch, wenn mitgelieferte oder fremde Software installiert ist. Sollte es dennoch zu einem Datenverlust kommen, haftet die eventstar in keiner Weise.

ยง2.9 Stornierung des Vertrages
Tritt der Kunde vor Beginn des Leistungszeitraumes vom Vertrag zurรผck, welche die eventstar nicht zu vertreten hat, so kann dem Kunden bis zu 25% des Auftragswertes als pauschaler Schadensersatz berechnet werden. Erfolgt der Rรผcktritt weniger als 30 Tage vor Vertragslaufzeitbeginn, so kรถnnen bis zu 50%, bei weniger als 14 Tage bis zu 75% und bei weniger als 7 Tage bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung gestellt werden. Der Kunde hat in jedem Fall die Kosten fรผr eigens fรผr ihn bestellte Waren vollstรคndig zu tragen, falls diese von der eventstar nicht mehr abbestellt, zurรผckgegeben oder anderweitig verwendet werden kรถnnen. Er trรคgt auch die Kosten, die dadurch zusรคtzlich anfallen kรถnnen, wie z.B. Stornogebรผhren, Frachtkosten, etc. Hat der Aufbau bereits begonnen, bleibt der eventstar der Nachweis eines hรถheren Schadens vorbehalten. Die gleichen Folgen wie bei einer Vertragsstornierung treten ein, falls die Leistungserbringung fรผr die eventstar aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes unmรถglich wird. Der Zeitpunkt der Stornierung ist der Tag, an dem diese bei der eventstar eingeht. Die Stornierung des Vertrages hat schriftlich zu erfolgen. Die Rechnung ist sofort fรคllig.

ยง2.10 Verspรคtete Zahlung
Die eventstar ist berechtigt, die Aufbauarbeiten zu verweigern, falls der Kunde die vereinbarte Vorkassenzahlung nicht nachweisen kann. Die Vertragsbestandteile werden dem Kunden dann gemรครŸ einer Stornierung des Vertrages berechnet. Die Rechnung ist sofort fรคllig.

ยง2.11 Preis- und Modellรคnderungen
Die eventstar behรคlt sich vor, ร„nderungen der Preise und Modelle nach Abstimmung mit dem Kunden zum Vertragsinhalt zu machen.

ยง3 Miete (Dry-Hire)
ยง3.1 Definition Miete (Dry-Hire)
Unter Miete (Dry-Hire) sind alle Geschรคfte zu verstehen, bei welchen dem Kunde Material auf Tagesbasis vermietet wird. Die eventstar stellt, soweit nicht anders vereinbart, das bestellte Material in Ihrem Lager, nach Absprache, zur Abholung bereit.

ยง3.2 รœbergabe
Die Mietsachen sind bei der รœbergabe durch die eventstar am รœbergabeort vom Kunden unverzรผglich zu untersuchen, und etwaige Mรคngel sind auf dem Mietschein schriftlich festzuhalten. Erhebt der Kunde keine Einwรคnde gegen den Zustand der Mietsachen, gelten die Mietsachen als in ordnungsgemรครŸem Zustand รผbergeben. Rechte des Kunden wegen einer Mangelhaftigkeit sind dann ausgeschlossen. Zeigt sich ein Mangel erst nach der รœbernahme durch den Kunden, so hat dieser den Mangel unverzรผglich der eventstar anzuzeigen. Findet eine Anzeige nicht statt, gilt der Zustand der ihm รผberlassenen Sachen auch in Hinsicht dieses Mangels als genehmigt bzw. mangelfrei.

ยง3.3 Mietzeit
Die Mindestmietzeit betrรคgt in jedem Fall die vertraglich vereinbarte Mietdauer. Angefangene Tage, Samstage, Sonntage und Feiertage werden voll berechnet. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Gerรคte am Verwendungsort bzw. der Abholung der eventstar. Sie endet mit dem Wiedereintreffen der Gerรคte bei der eventstar.

ยง3.4 Transport und Versand
Der Transport bzw. Versand der Gerรคte erfolgt auf Kosten des Kunden auf dem kostengรผnstigsten Weg, es sei denn, der Kunde hat ausdrรผcklich eine bestimmte Transport- oder Versandart vorgeschrieben. Die eventstar ist berechtigt, auf Kosten des Kunden eine angemessene Transportversicherung abzuschlieรŸen.

ยง3.5 Gefahrenรผbergang und Haftung
Der Gefahrenรผbergang geht, unter Berรผcksichtigung eventueller Transportvereinbarungen, bei Abholung oder Abgabe zum Versand bzw. Anlieferung auf den Kunden รผber. Die Rรผckverlagerung der Gefahr von Kunde auf die eventstar erfolgt mit Rรผckgabe der Mietsachen an die eventstar oder Abholung durch die eventstar. Der Kunde haftet fรผr die Gerรคte โ€“ insbesondere bei Abhandenkommen, Diebstahl, Transport- und Nutzungsschรคden, mutwilliger Beschรคdigung, Beschรคdigung durch Dritte und/oder hรถhere Gewalt, sowie bei Feuer und Wasserschรคden โ€“ vom Zeitpunkt seiner รœbernahme an bis zum Zeitpunkt der ordnungsgemรครŸen Rรผckgabe an die eventstar. Der Kunde hat die Pflicht Schรคden, die wรคhrend dieser Zeit auftreten, sofort bei der eventstar anzuzeigen. Der Kunde haftet fรผr Beschรคdigungen, Verlust und dergleichen bis zur Hรถhe des Neuwertes der gemieteten Gerรคte. Schadensregulierungen erfolgen ausschlieรŸlich zu den Bedingungen der eventstar. Reparatur Eingriffe des Kunden sind nur nach vorheriger und ausdrรผcklicher Zustimmung durch die eventstar und unter Verwendung von Original Ersatzteilen zulรคssig.

ยง3.6 Schutz der Mietsachen
Der Kunde verpflichtet sich, die gemieteten Sachen vom รœbergang der Gefahr bis zu deren Rรผckverlagerung auf die eventstar gegen Beschรคdigung und Verlust zu sichern und durch einen Versicherungsvertrag bis zur Hรถhe des Neuwertes zu versichern.

ยง3.7 Gebrauch der Mietsachen
Die Mietsachen sind Eigentum der eventstar. Der Kunde hat die Mietsachen in sorgfรคltiger Art und Weise zu gebrauchen. Er hat alle schuldhaft von ihm verursachten Mรคngel zu beseitigen bzw. fรผr deren Beseitigung aufzukommen. Die Mietsachen dรผrfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschlieรŸlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der Kunde hat fรผr die fortwรคhrende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften zu sorgen. Technische sowie optische Verรคnderungen an den Mietsachen, sowie deren Zubehรถr dรผrfen keinesfalls vorgenommen werden.

ยง3.8 Mitgelieferte Software und Lizenzen, Datensicherung
Mitgelieferte Software und Lizenzen dรผrfen ausschlieรŸlich gemรครŸ den Bedingungen des Lizenzinhabers bzw. der
Lizenzbedingungen genutzt werden. Der Kunde ist dafรผr verantwortlich, dass vertragswidriger Gebrauch der Software durch ihn und/oder seine Erfรผllungsgehilfen ausgeschlossen ist. Zudem ist ihm bekannt, dass missbrรคuchliche Nutzung der Software Schadenersatzansprรผche des Lizenzinhabers in unbegrenzter Hรถhe zur Folge haben kann, und stellt die eventstar insoweit von allen Ansprรผchen frei.
Fรผr die Datensicherung, in ausreichender Form, hat der Kunde selbstรคndig zu sorgen. Dies gilt auch, wenn mitgelieferte oder fremde Software installiert ist. Sollte es dennoch zu einem Datenverlust kommen, haftet die eventstar in keiner Weise.

ยง3.9 Lieferung
Die Vereinbarung รผber einen Miettermin erfolgt unter Vorbehalt der rechtzeitigen Liefermรถglichkeiten der Mietsachen. Unvorhergesehene, der eventstar bei Vertragsschluss weder bekannte noch fรผr sie erkennbare und von ihr nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgรผltig ob beim der eventstar oder bei einem seiner Lieferanten, wie z. B. Streik, Aussperrung, Unfallschรคden, Betriebsstรถrungen etc., berechtigen die eventstar vom Vertrag zurรผckzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Dies erfolgt unter Ausschluss von Schadenersatzansprรผchen des Kunden. Die eventstar verpflichtet sich, dem Kunden unverzรผglich รผber die Nichtverfรผgbarkeit der Mietsachen zu informieren und fรผr den Zeitraum auf die vereinbarte Miete zu verzichten bzw. diese anteilig zurรผckzuerstatten, soweit diese bereits gezahlt wurde.

ยง3.10 Rรผckgabe
Die Rรผckgabe hat am Lager der eventstar, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, zu erfolgen. Der Kunde hat die Mietsachen der eventstar in dem Zustand zurรผckzugeben, der dem Zustand der Mietsachen bei รœbergabe unter Berรผcksichtigung der durch den vertragsgemรครŸen Gebrauch entstandenen Abnutzung entspricht. Die Rรผckgabe der Mietsachen hat einschlieรŸlich der Transportverpackung, etwaiger Anleitung, Anschlusskabel und sonstigem Zubehรถr zu erfolgen. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur vollstรคndigen Rรผckgabe innerhalb der vereinbarten Mietzeit nicht nach, zahlt er bis zur Rรผckgabe eine zeitanteilige Nutzungsentschรคdigung entsprechend der jeweils gรผltigen Preise der eventstar ohne Berรผcksichtigung von Rabatten oder anderen Vergรผnstigungen.

ยง3.11 Verspรคtete Rรผckgabe
Bei verspรคteter Rรผckgabe der Mietsache (ยง3.3) wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Darรผber hinaus hat der Kunde der eventstar jeden dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

ยง3.12 Stornierung des Vertrages
Tritt der Kunde vor Beginn des Leistungszeitraumes vom Vertrag zurรผck, welche die eventstar nicht zu vertreten hat, so kann dem Kunden bis zu 25% des Auftragswertes als pauschaler Schadensersatz berechnet werden. Erfolgt der Rรผcktritt weniger als 30 Tage vor Vertragslaufzeitbeginn, so kรถnnen bis zu 50%, bei weniger als 14 Tage bis zu 75% und bei weniger als 7 Tage bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung gestellt werden. Der Kunde hat in jedem Fall, die Kosten fรผr eigens fรผr ihn bestellte Waren vollstรคndig zu tragen, falls diese von der eventstar nicht mehr abbestellt, zurรผckgegeben oder anderweitig verwendet werden kรถnnen. Er trรคgt auch die Kosten, die dadurch zusรคtzlich anfallen kรถnnen, wie z.B. Stornogebรผhren, Frachtkosten, etc. Hat die Auslieferung der Mietsachen bereits begonnen, bleibt der eventstar der Nachweis eines hรถheren Schadens vorbehalten. Die gleichen Folgen wie bei einer Vertragsstornierung treten ein, falls die Leistungserbringung fรผr die eventstar aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes unmรถglich wird. Der Zeitpunkt der Stornierung ist der Tag, an dem diese bei der eventstar eingeht. Die Stornierung des Vertrages hat schriftlich zu erfolgen. Die Rechnung ist sofort fรคllig.

ยง3.13 Verspรคtete Zahlung
Die eventstar ist berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verweigern, falls der Kunde die vereinbarte Vorkassenzahlung nicht nachweisen kann. Die Ware wird dem Kunden dann gemรครŸ einer Stornierung des Vertrages berechnet. Die Rechnung ist sofort fรคllig.

ยง3.14 Preis- und Modellรคnderungen
Die eventstar behรคlt sich vor, ร„nderungen der Preise und Modelle nach Abstimmung mit dem Kunden zum Vertragsinhalt zu machen.

ยง4 Installationen
ยง4.1 Definition Installationen
Unter Installationen sind alle Geschรคfte zu verstehen, bei welche die eventstar Ware installiert und in Betrieb nimmt. Dies gilt auch fรผr die Instandsetzung vorhandener Anlagen. Bei dieser Auftragsart sind, soweit dies nicht anders vereinbart, die Transporte sowie Material- und Personaleinsรคtze inbegriffen. Zusatzkosten, welche im Laufe der Installation auftreten, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

ยง4.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sรคmtliche notwendigen Informationen rechtzeitig vor Erbringung der Leistungen durch die eventstar zur Verfรผgung. Insbesondere informiert der Kunde รผber Anfahrtswege, Eigenheiten des Installationsortes (Indoor, Outdoor, besondere Merkmale am Standort) sowie alle technischen Anforderungen und Voraussetzungen. Der Kunde steht dafรผr ein, dass die notwendigen Energieanschlรผsse entsprechend der von der eventstar vorgegebenen Anzahl und Spezifikation rechtzeitig zur Verfรผgung stehen. Der Kunde stellt einen sicheren Zugang fรผr die Mitarbeiter der eventstar zum Installationsort sicher und garantiert die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. Fรผr die gesamte Dauer des Vertrages stellt der Kunde einen Organisationsleiter zur Verfรผgung, der als Ansprechpartner fungiert und entscheidungsbefugt ist. Der Kunde stellt das vereinbarte Hilfspersonal fรผr die Installation. Pro fehlendem Helfer zahlt der Kunde an die eventstar die dadurch entstehenden Zusatzkosten, mindestens einen Nettobetrag in Hรถhe von 320,00 โ‚ฌ pro fehlendem Helfer. Das von der eventstar gestellte Personal ist vom Kunden zu verpflegen. Bei auswรคrtigen Installationen (auรŸerhalb des Bamberger Kreises) hat der Kunde auf seine Kosten darรผber hinaus fรผr angemessene Unterkunft des Personals (Einzelzimmer, inkl. Frรผhstรผck) Sorge zu tragen. Erfolgt keine Verpflegung des Personals, steht der eventstar das Recht zu, eine Verpflegungspauschale in Hรถhe von 50,00 โ‚ฌ netto pro Person pro Tag zusรคtzlich zu berechnen.

ยง4.3 Abnahmepflichten des Kunden
Der Kunde nimmt die Leistung spรคtestens zum geplanten Zeitpunkt der Fertigstellung ab. Der geplante Zeitpunkt fรผr eine Leistungsabnahme muss so gewรคhlt werden, dass eine Nachbesserung mรถglich ist. Soweit der Aufwand der Leistungserbringung es nรถtig macht, sind bereits wรคhrend der Leistungserbringung, Teilabnahmen durchzufรผhren, um Mรคngel (oder Missverstรคndnisse) rechtzeitig zu erkennen, sodass die Leistung dennoch rechtzeitig erbracht werden kann. Mรคngel sind schriftlich zu protokollieren und von beiden Parteien zu unterschreiben, bei Uneinigkeiten werden die verschiedenen Auffassungen ebenfalls schriftlich festgehalten.

ยง4.4 Gefahrenรผbergang und Haftung
Der Gefahrenรผbergang erfolgt bei Erreichen des Installationsortes an den Kunden.

ยง4.5 Versicherung und Schadenfall
Die eventstar kann den Kunden verpflichten, eine ausreichende Versicherung fรผr den Zeitraum der Installation abzuschlieรŸen, welche insbesondere die Risiken bei Abhandenkommen, Diebstahl, mutwilliger Beschรคdigung, Beschรคdigung durch Dritte und/oder hรถhere Gewalt, sowie bei Feuer und Wasserschรคden
einschlieรŸt. Die Kosten dieser Versicherung hat der Kunde zu tragen. Die eventstar behรคlt sich vor, einen Nachweis dieser Versicherung zu verlangen und die Leistungserbringung von diesem Nachweis abhรคngig zu machen. Der Kunde verpflichtet sich, seiner Versicherung im Schadenfalle umgehend eine fรผr die Bearbeitung ausreichende Schadenanzeige zu erstatten. Bei Diebstahl und Beschรคdigung durch Dritte hat der Kunde bei der Polizei eine entsprechende Anzeige zu erstatten und der eventstar eine Kopie des amtlichen Protokolls zu รผbergeben.

ยง4.6 Auftretende Mรคngel wรคhrend der Installation
Die eventstar verpflichtet sich, auftretende Mรคngel wรคhrend der Installation umgehend zu beseitigen sofern dem nicht wesentliche Einwรคnde entgegenstehen. Einwรคnde wรคren zum Beispiel, wenn der Mangel nur unter Gefรคhrdung von Leib und Leben umgehend beseitigt werden kann, der Mangel nur unter erheblichen Aufwand beseitigt werden kann oder die Beseitigung des Mangels den laufenden Betrieb gestรถrt werden kรถnnte. Der Mangel ist umgehend dann zu beseitigen, sobald die Einwรคnde entfallen sind.

ยง4.7 Rechte auf dargestellte Inhalte
Fรผr Musik-, Film- und Abbildungsrechte (z.B. Rundfunkgebรผhren, GEMA) sowie Lizenzen (z.B. Software), welche am Installationsort verwendet werden, hat der Kunde die verwendeten fremden Rechte zu erwerben. Jegliche Darstellung der Inhalte liegt in seiner Verantwortung und stellt die eventstar von sรคmtlichen Ansprรผchen, die aus der Verletzung dieser Rechte resultieren, frei. Dabei anfallenden Kosten hat er der eventstar zu ersetzen.

ยง4.8 Mitgelieferte Software und Lizenzen, Datensicherung
Mitgelieferte Software und Lizenzen dรผrfen ausschlieรŸlich gemรครŸ den Bedingungen des Lizenzinhabers bzw. der Lizenzbedingungen genutzt werden. Der Kunde ist dafรผr verantwortlich, dass vertragswidriger Gebrauch der Software durch ihn und/oder seine Erfรผllungsgehilfen ausgeschlossen ist. Zudem ist ihm bekannt, dass missbrรคuchliche Nutzung der Software Schadenersatzansprรผche des Lizenzinhabers in unbegrenzter Hรถhe zur Folge haben kann, und stellt die eventstar insoweit von allen Ansprรผchen frei.
Fรผr die Datensicherung, in ausreichender Form, hat der Kunde selbstรคndig zu sorgen. Dies gilt auch, wenn mitgelieferte oder fremde Software installiert ist. Sollte es dennoch zu einem Datenverlust kommen, haftet die eventstar in keiner Weise.

ยง4.9 Stornierung des Vertrages
Tritt der Kunde vor Beginn des Leistungszeitraumes vom Vertrag zurรผck, welche die eventstar nicht zu vertreten hat, so kann dem Kunden bis zu 25% des Auftragswertes als pauschaler Schadensersatz berechnet werden. Erfolgt der Rรผcktritt weniger als 30 Tage vor Installationsbeginn, so kรถnnen bis zu 50%, bei weniger als 14 Tage bis zu 75% und bei weniger als 7 Tage bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung gestellt werden. Der Kunde hat in jedem Fall die Kosten fรผr eigens fรผr ihn bestellte Waren vollstรคndig zu tragen, falls diese von der eventstar nicht mehr abbestellt, zurรผckgegeben oder anderweitig verwendet werden kรถnnen. Er trรคgt auch die Kosten, die dadurch zusรคtzlich anfallen kรถnnen, wie z.B. Stornogebรผhren, Frachtkosten, etc. Hat der Aufbau bereits begonnen, bleibt der eventstar der Nachweis eines hรถheren Schadens vorbehalten. Die gleichen Folgen wie bei einer Vertragsstornierung treten ein, falls die Leistungserbringung fรผr die eventstar aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes unmรถglich wird. Der Zeitpunkt der Stornierung ist der Tag, an dem diese bei der eventstar eingeht. Die Stornierung des Vertrages hat schriftlich zu erfolgen. Die Rechnung ist sofort fรคllig.

ยง4.10 Verspรคtete Zahlung
Die eventstar ist berechtigt, die Installationsarbeiten zu verweigern, falls der Kunde die vereinbarte Vorkassenzahlung nicht nachweisen kann. Die Vertragsbestandteile werden dem Kunden dann gemรครŸ einer Stornierung des Vertrages berechnet. Die Rechnung ist sofort fรคllig.

ยง4.11 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfรผllung aller Forderungen, die der eventstar aus jeder Rechtsgrundlage gegen den Kunden jetzt oder in Zukunft zustehen, behรคlt sich die eventstar das Eigentum der gelieferten Ware vor. Der Kunde darf รผber die Vorbehaltsware nicht verfรผgen.

ยง4.12 Preis- und Modellรคnderungen
Die eventstar behรคlt sich vor, ร„nderungen der Preise und Modelle nach Abstimmung mit dem Kunden zum Vertragsinhalt zu machen.

ยง5 Warengeschรคfte
ยง5.1 Definition Warengeschรคfte
Unter Warengeschรคften sind alle Geschรคfte zu verstehen, bei denen das Eigentum an der Ware รผbertragen werden soll. Ein Warengeschรคft erfolgt, in den meisten Fรคllen, auch bei einer Installation und kann auch im Rahmen eines Komplettservice sowie einer Miete erfolgen.

ยง5.2 Privatkunden
Geschรคfte mit Privatkunden werden nur auf Basis von Vorkasse abgeschlossen. Beim Versand der Ware, trรคgt der Kunde die Liefer- und Transportversicherungskosten.

ยง5.3 Liefer- und Abholtermine
Alle genannten Liefer- und Abholtermine gelten vorbehaltlich der Verfรผgbarkeit der Ware. Dies ist nur ausgeschlossen, wenn der Liefer- oder Abholtermin ausdrรผcklich als verbindlich vereinbart wurde.

ยง5.4 Gefahrenรผbergang
Der Gefahrenรผbergang erfolgt, bei einer Lieferung mit der รœbergabe an den Lieferanten und bei Abholung bei รœbergabe an den Kunden.

ยง5.5 Gewรคhrleistung
Fรผr Neuware betrรคgt die gesetzliche Gewรคhrleistungsfrist derzeit 1 Jahr ab Gefahrenรผbergang fรผr Geschรคftskunden bzw. 2 Jahre ab Gefahrenรผbergang fรผr Privatkunden. Fรผr Gebrauchtware รผbernimmt die eventstar keine Gewรคhrleistung, es sei denn, es handelt sich um einen Privatkunden, dann betrรคgt die gesetzliche Gewรคhrleistungsfrist 1 Jahr ab dem Gefahrenรผbergang. Mรคngelrรผgen mรผssen der eventstar unverzรผglich nach Entdeckung der Mรคngel schriftlich mitgeteilt werden. Die Ware darf nicht weiterverwendet werden, falls die Art des Mangels nahelegt, dass im Falle des Betriebs Gefรคhrdungen oder Folgeschรคden nicht auszuschlieรŸen sind. Wird die Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften oder wird sie innerhalb der Gewรคhrleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmรคngel schadhaft so gewรคhrt die eventstar nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewรคhrleistungsansprรผche Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulรคssig.

ยง5.6 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware umgehend bei der Abholung bzw. bei der eingehenden Lieferung auf Mรคngel zu รผberprรผfen. Mรคngel sind schriftlich zu protokollieren und von beiden Parteien zu unterschreiben bzw. auf dem Lieferschein zu vermerken. Bei Uneinigkeiten รผber die Mรคngelwerden die verschiedenen Auffassungen ebenfalls schriftlich festgehalten. Versteckte Mรคngel, die auch bei sorgfรคltiger Prรผfung nicht sofort entdeckt werden konnten, sind der eventstar unverzรผglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Sollte die Verpackung bei Lieferungen, insbesondere durch einen Logistikdienstleister, beschรคdigt sein, so darf diese nicht geรถffnet werden, sondern die Annahme zu verweigern und die Beschรคdigung (ggf. durch Bilder) zu dokumentieren. Transportschรคden sind unverzรผglich der eventstar unter Vorlage der Schadendokumentation zu melden. Sollte der Kunde die Ware dennoch annehmen, so kann er die durch den Transportschaden entstandenen Mรคngel nicht bei der eventstar geltend machen.

ยง5.7 Abnahmepflicht des Kunden
Sollte der Kunde die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Anzeige der Lieferbereitschaft nicht abholen, oder die Annahme der zugeschickten Ware verweigern, geriet er in Abnahmeverzug. Nimmt der Kunde die Lieferung nicht ab, kann die eventstar nach ergebnislosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurรผcktreten und Schadenersatz in Hรถhe des Kaufpreises der Ware wegen Nichterfรผllung verlangen. Die eventstar ist im Falle eines darauf folgenden Zahlungsverzugs berechtigt, die Ware anderweitig zu verwerten oder ihrerseits zurรผckzugeben. Der Kunde schuldet die bereits angefallenen Kosten sowie die weiteren anfallenden Kosten wie z.B. Stornogebรผhren, Frachtkosten etc. sowie bei einer anderen Verwertung die Differenz des erzielten Preises mit dem den Kunden angebotenen Preises.

ยง5.8 Rรผcktritt vom Kaufvertrag
Tritt der Kunde vor der รœbergabe der Ware vom Kaufvertrag zurรผck, so hat dies schriftlich zu erfolgen. Der Kunde hat in jedem Fall die Kosten fรผr eigens fรผr ihn bestellte Waren vollstรคndig zu tragen, falls diese von der eventstar nicht mehr abbestellt, zurรผckgegeben oder anderweitig verwendet werden kรถnnen. Er trรคgt auch die Kosten, die dadurch zusรคtzlich anfallen kรถnnen, wie z.B. Stornogebรผhren, Frachtkosten, etc. Der Zeitpunkt der Stornierung ist der Tag, an dem diese bei der eventstar eingeht. Die Stornierung des Vertrages hat schriftlich zu erfolgen. Die Rechnung ist sofort fรคllig.

ยง5.9 Verspรคtete Zahlung
Die eventstar ist berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verweigern, falls der Kunde die vereinbarte Vorkassenzahlung nicht nachweisen kann. Die Vertragsbestandteile werden dem Kunden dann gemรครŸ einer Stornierung des Vertrages berechnet. Die Rechnung ist sofort fรคllig.

ยง5.10 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfรผllung aller Forderungen, die der eventstar aus jeder Rechtsgrundlage gegen den Kunden jetzt oder in Zukunft zustehen, behรคlt sich die eventstar das Eigentum der gelieferten Ware vor. Der Kunde darf รผber die Vorbehaltsware nicht verfรผgen.

ยง5.11 Preis- und Modellรคnderungen
Die eventstar behรคlt sich vor, ร„nderungen der Preise und Modelle nach Abstimmung mit dem Kunden zum Vertragsinhalt zu machen.

Stand: 12.02.2020