Einkaufsbedingungen für Nachunternehmerleistungen / Teilnahmebedingungen an den Ausschreibungen für Werkleistungen

 

§1 Geltungsbereich

Diese Einkaufsbedingungen gelten für die Erbringung von Leistungen im Rahmen einer Produktion durch den Auftragnehmer als eigenständige Werkleistung für die eventstar GmbH & Co. KG (im Folgenden “Auftraggeber” genannt).
Mit der Abgabe eines Angebots erklärt sich der Auftragnehmer mit diesen Einkaufsbedingungen einverstanden.

 

§2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen im Rahmen einer Produktion gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und Spezifikationen.
Der Vertragsgegenstand umfasst die Lieferung von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen sowie alle weiteren erforderlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Produktion.

 

§3 Angebotsabgabe

Der Auftragnehmer hat ein verbindliches Angebot abzugeben, das alle relevanten Informationen zu den zu erbringenden Leistungen, Preisen und Lieferbedingungen enthält.
Mit der Abgabe des Angebots erklärt der Auftragnehmer, dass er die Einkaufsbedingungen akzeptiert.
Der Nachunternehmer bestätigt, dass er eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung besitzt, die die angebotenen Leistungen abdeckt und während der Vertragslaufzeit gültig ist. Im Falle eines versicherten Schadens während der Vertragsausführung kann der Auftraggeber vom Nachunternehmer verlangen, den Deckungsanspruch gegenüber der Haftpflichtversicherung abzutreten. Falls der Auftraggeber von diesem Recht Gebrauch macht und dies der Versicherung mitteilt, ist die Versicherung nur an den Auftraggeber zahlungspflichtig.

 

§4 Qualitäts- und Leistungsanforderungen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung hoher Qualitätsstandards bei der Erbringung der Leistungen.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle Arbeiten fachgerecht, termingerecht und unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften ausgeführt werden.

 

§5 Art, Ausführung und Abnahme der Werkleistung

Die Art und Ausführung der Werkleistung werden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und den spezifischen Anforderungen festgelegt.
Der Nachunternehmer ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen termingerecht und in Übereinstimmung mit den geltenden Branchenstandards, Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften zu erbringen.
Der Nachunternehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Arbeitsmittel selbst bereitzustellen. Falls der Auftraggeber oder ein Dritter dem Nachunternehmer bestimmte Arbeitsmittel leihweise zur Verfügung stellt (z. B. Arbeitsbühnen), muss der Nachunternehmer diese Gegenstände mit angemessener Sorgfalt behandeln. Für den normalen Verschleiß dieser Gegenstände haftet der Nachunternehmer nicht. Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln haftet der Nachunternehmer für die Kosten der Wiederbeschaffung. Eventuelle Schäden oder offensichtlicher Reparaturbedarf müssen vom Nachunternehmer sofort dem Auftraggeber oder dem Fremdfirmenkoordinator gemeldet werden. Der Nachunternehmer haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die durch sein eigenes Handeln verursacht werden.

Die Abnahme der Werkleistung erfolgt nach einer gemeinsamen Prüfung und Bestätigung durch das Hauptunternehmen.

 

§6 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich als Pauschalpreise, wie sie sich aus dem Angebot ergeben und verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Auftragnehmer garantiert, dass er die Vorgaben aus dem Mindestlohngesetztes einhält und stellt den Auftraggeber, nach Maßgabe des § 4 dieses Vertrages, von Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei.
Rechnungen sind nach ordnungsgemäßer Lieferung oder Leistungserbringung zu stellen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen alle erforderlichen Nachweise und Belege für die erbrachten Leistungen vorzulegen.
Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Abführung aller Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge, die im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen entstehen.

 

§7 Geheimhaltung

Der Nachunternehmer verpflichtet sich zur strikten Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werden.
Vertrauliche Informationen umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf, technische Daten, Geschäftsgeheimnisse, Kundenlisten, Projektpläne und andere Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind.
Der Nachunternehmer verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen nur zum Zweck der Erbringung der vereinbarten Leistungen zu verwenden und diese nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist ausdrücklich vom Auftraggeber genehmigt oder gesetzlich vorgeschrieben.

 

§8 Kündigung

Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei schwerwiegend gegen ihre Pflichten aus dem Vertrag verstößt, die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar wird oder eine erhebliche Gefährdung der Interessen der anderen Vertragspartei besteht.
Im Falle einer fristlosen Kündigung ist der Auftragnehmer verpflichtet, unverzüglich einen gleichwertigen Ersatz für die bisher erbrachten Leistungen zu beschaffen. Der Ersatz muss in Bezug auf Qualität und Umfang der ursprünglichen Leistungen entsprechen und für den Auftraggeber kostenneutral sein. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den vorgeschlagenen Ersatz abzulehnen, falls er nicht den Anforderungen entspricht.
Die Abtretung des Vertrags auf einen anderen Nachunternehmer ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Auftraggeber zulässig. Die Genehmigung darf nicht unbillig verweigert werden, sofern der vorgeschlagene Nachunternehmer über die erforderliche Fachkompetenz und Zuverlässigkeit verfügt.

 

§9 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und der beiderseitigen Zustimmung.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftraggebers.
Das Vertragsverhältnis basiert auf gegenseitigem Vertrauen, und die Parteien verpflichten sich, keine Handlungen zu unternehmen, die den Ruf der jeweils anderen Partei schädigen könnten. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten werden die Parteien zunächst bestrebt sein, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.